Geräteprüfungen
Der Arbeitgeber ist gemäß UVG (Art. 82) verpflichtet, die Werkzeuge, Geräte und Maschinen, die er seinen Mitarbeitern zur Verfügung stellt, regelmäßig zu warten, zu überprüfen und dies zu dokumentieren. Der Gesetzgeber empfiehlt dabei die Anwendung der Wiederholungsprüfung nach SN EN 50699 (SNG 482638). Gerne übernehmen wir für Sie die Prüfungen sowie den damit verbundenen administrativen Aufwand.
Um die Sicherheit der elektrischen Geräte zu gewährleisten, müssen regelmäßig Geräteprüfungen durchgeführt werden. Mit unseren Spezialmessgeräten führen wir die Geräteprüfungen für Ihr Unternehmen oder Ihren Haushalt durch. Die Messungen werden dokumentiert, und Ihre Geräte bleiben sicher. Das Intervall der Prüfungen richtet sich nach Einsatzgebiet und Umgebungsbedingungen und liegt zwischen 6 und 36 Monaten. Unsere Experten geben Ihnen gerne Auskunft und beraten Sie, um die passende Lösung für Ihre Geräte zu finden.
Schalten Sie uns ein!
Wir sind im Besitz der nötigen Messgeräte und können Ihre Elektrogeräte überprüfen.